Lärm- und Sicherheitsbelehrung

Dem Mitglied, dem Gastspieler und den Gästen ist bekannt, dass sich die Golfanlage auf militärisch genutztem Gelände befindet und daher Einschränkungen im Spielbetrieb (z.B. zeitlich begrenzte Nutzungssperren, Zufahrtskontrollen und ggfs. -sperren, Lärm, sonstige Emissionen o.ä.) jederzeit und umangekündigt auftreten können. Soweit dem Mitglied, dem Gastspieler und den Gästen aus derartigen Nutzungsbeschränkungen Rechte gegenüber dem Verein oder einem Dritten (Bundeswehr, NATO, Gemeinden o.ä.) erwachsen sollten, verzichtet das Mitglied, der Gastspieler und die Gäste ausdrücklich und unwiderruflich auf deren Geltendmachung und hält den Verein und sonstige Dritte hiervon frei.

Der Vorstand.